Terry Healy, ein Bau- und Heimwerkerunternehmen, scheitert, Mitarbeiter werden entlassen
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Terry Healy, ein Bau- und Heimwerkerunternehmen, scheitert, Mitarbeiter werden entlassen

Jul 26, 2023

Von Ian McConnell

Wirtschaftsredakteur

Ein schottisches Bau- und Heimwerkerunternehmen ist in Liquidation geraten und hat alle 51 Mitarbeiter entlassen.

Callum Carmichael und Chad Griffin, Partner bei FRP Advisory, wurden zu gemeinsamen vorläufigen Liquidatoren der in Dalkeith ansässigen Terry Healy Group ernannt. Die 2014 gegründete Terry Healy Group bietet gewerblichen und privaten Kunden ein umfassendes Spektrum an Bau-, Elektro-, Heizungs-, Dachdecker-, erneuerbaren und Sanitärdienstleistungen. Das Unternehmen lieferte außerdem Fenster und Türen und betrieb einen 24-Stunden-Notfall-Reparatur- und Wartungsservice.

Die vorläufige Liquidation sei auf unhaltbare Cashflow-Probleme zurückzuführen, die auf während der Covid-19-Pandemie aufgebaute Verbindlichkeiten, steigende Arbeits- und Rohstoffkosten, schrumpfende Margen, Verzögerungen bei Verträgen und langsame Zahlungen zurückzuführen seien, so FRP Advisory.

Weiter hieß es: „Trotz umfangreicher Bemühungen um eine Trendwende war die Handelsposition unhaltbar geworden und eine vorläufige Liquidation war die einzige Option.“ Der Betrieb des Unternehmens wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und alle 51 Mitarbeiter wurden entlassen. Die gemeinsamen vorläufigen Insolvenzverwalter werden den Betroffenen jede Art von Unterstützung bieten, einschließlich der Hilfe bei Abfindungsansprüchen und der Inanspruchnahme von Unterstützungsdiensten Dritter.“

Herr Carmichael sagte: „Die Terry Healy Group hat sich schnell zu einem der bekanntesten und angesehensten Heimwerkerunternehmen mit mehreren Branchen im Osten Schottlands entwickelt. Leider konnte das Unternehmen die schwerwiegenden finanziellen Probleme nicht überwinden und die Schließung war die einzige Option. Wir werden uns nun auf die Verwertung von Vermögenswerten konzentrieren, einschließlich des Verkaufs der Datenbank für Heizungswartungsverträge.“

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